Schleppen
und Schleusen als Dienstleistungsunternehmen
Mit dem Szenario vom organisiertem Verbrechen wie es Politiker
und Medien entwerfen hat die Wirklichkeit von SchleuserInnen wenig zu
tun.
Dieses
Szenario soll vor allem Ängste wecken, Politik und Budgets legitimieren.
Der Alltag des undokumentiert arbeitenden Reiseunternehmers ist weitaus profaner.
Selbstverständlich
ist eine Flucht teuer: Pässe müssen beschafft und gefälscht, Kontakte
aufgebaut und Reiserouten organisiert werden. Reiserouten, die oft umständlich
sind, bei denen erhebliche Transportkosten und Wegezoll anfällt, oder die
vor Geheimdiensten oder anderen Gegnern geschützt werden müssen.
Meist verläuft das Geschäft wie andere Dienstleistungen auch: Der Kunde
bucht, oft zu Fixpreisen, zahlt, und bekommt dafür einen mehr oder weniger
guten Service. Wie in anderen marktwirtschaftlich orientierten Branchen gibt
es Billig- oder Sonderangebote und Luxus- oder Edelschleusungen. Üblich
sind Garantieansprüche der Kunden. Nicht zuletzt zwingt die Konkurrenz zu
differenzierten Angeboten, aber auch zu entsprechenden Leistungen, denn eine
schlecht durchgeführte Schleusung spricht sich herum und ist daher keine
gute Werbung. Und natürlich erhöht sie die Kosten.
Die verstärkte Überregulierung, im Besonderen die restriktiven Maßnahmen
im Bereich der Grenzsicherung, treiben die Preise für Schleusungen in die
Höhe.
So lautet auch das Resümee einer vom UNHCR in Auftrag gegeben
Studie über das Schleusen, das die staatlichen Maßnahmen selbst das
Problem sind.
„This report analyses the response of European governments
to the increasing problems of human trafficking and smuggling, and concludes
that much of existing
policy-making is part of the problem and not the solution. Refugees are now forced
to use illegal means if they want to access Europe at all. The direction of current
policy risks not so much solving the problem of trafficking but rather ending
the right of asylum in Europe, one of the most fundamental of all human rights".
Jim
Morrison
Beim Thema Geld soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch der deutsche Staat
Einnahmen erzielt. Neben den Schmiergeldern, die als inoffizielle Gebühren
oder Steuern angesehen werden können, sind das ganz offizielle Abschöpfungen:
Der BGS zieht das sogenannte Fluchtstrafgeld ein, eine Maßnahme, die wohl
unter strafrechtlich sanktionierte Wegelagerei fällt. §153 der Strafprozess-ordnung
erlaubt der Exekutivbehörde ohne richterliche Anordnung und Prozess, Strafgelder
für den illegalen Grenzübertritt einzubehalten. Der Durchschnitt liegt
bei ca. 150 - 250€. Den Aufgegriffenen wird dazu das mit geführte
Bargeld bis auf einen Selbstbehalt von ca. 25€ abgenommen. Nicht nur an
der Grenze schlägt der BGS zu, auch bei sogenannten verdachtsunabhängigen
Kontrollen z.B. in Bahnhöfen sind Fälle bekannt, bei denen bis auf
40€ der gesamte persönliche Bargeldbestand beschlagnahmt wurde, obwohl
dieses Vorgehen außerhalb des Kompetenzbereichs des BGS liegt.