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Schleppen und Schleusen als Dienstleistungsunternehmen

Mit dem Szenario vom organisiertem Verbrechen wie es Politiker und Medien entwerfen hat die Wirklichkeit von SchleuserInnen wenig zu tun.
Dieses Szenario soll vor allem Ängste wecken, Politik und Budgets legitimieren. Der Alltag des undokumentiert arbeitenden Reiseunternehmers ist weitaus profaner.

Selbstverständlich ist eine Flucht teuer: Pässe müssen beschafft und gefälscht, Kontakte aufgebaut und Reiserouten organisiert werden. Reiserouten, die oft umständlich sind, bei denen erhebliche Transportkosten und Wegezoll anfällt, oder die vor Geheimdiensten oder anderen Gegnern geschützt werden müssen.

Meist verläuft das Geschäft wie andere Dienstleistungen auch: Der Kunde bucht, oft zu Fixpreisen, zahlt, und bekommt dafür einen mehr oder weniger guten Service. Wie in anderen marktwirtschaftlich orientierten Branchen gibt es Billig- oder Sonderangebote und Luxus- oder Edelschleusungen. Üblich sind Garantieansprüche der Kunden. Nicht zuletzt zwingt die Konkurrenz zu differenzierten Angeboten, aber auch zu entsprechenden Leistungen, denn eine schlecht durchgeführte Schleusung spricht sich herum und ist daher keine gute Werbung. Und natürlich erhöht sie die Kosten.

Die verstärkte Überregulierung, im Besonderen die restriktiven Maßnahmen im Bereich der Grenzsicherung, treiben die Preise für Schleusungen in die Höhe.
So lautet auch das Resümee einer vom UNHCR in Auftrag gegeben Studie über das Schleusen, das die staatlichen Maßnahmen selbst das Problem sind.
„This report analyses the response of European governments to the increasing problems of human trafficking and smuggling, and concludes that much of existing policy-making is part of the problem and not the solution. Refugees are now forced to use illegal means if they want to access Europe at all. The direction of current policy risks not so much solving the problem of trafficking but rather ending the right of asylum in Europe, one of the most fundamental of all human rights".
Jim Morrison

Beim Thema Geld soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch der deutsche Staat Einnahmen erzielt. Neben den Schmiergeldern, die als inoffizielle Gebühren oder Steuern angesehen werden können, sind das ganz offizielle Abschöpfungen:
Der BGS zieht das sogenannte Fluchtstrafgeld ein, eine Maßnahme, die wohl unter strafrechtlich sanktionierte Wegelagerei fällt. §153 der Strafprozess-ordnung erlaubt der Exekutivbehörde ohne richterliche Anordnung und Prozess, Strafgelder für den illegalen Grenzübertritt einzubehalten. Der Durchschnitt liegt bei ca. 150 - 250€. Den Aufgegriffenen wird dazu das mit geführte Bargeld bis auf einen Selbstbehalt von ca. 25€ abgenommen. Nicht nur an der Grenze schlägt der BGS zu, auch bei sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen z.B. in Bahnhöfen sind Fälle bekannt, bei denen bis auf 40€ der gesamte persönliche Bargeldbestand beschlagnahmt wurde, obwohl dieses Vorgehen außerhalb des Kompetenzbereichs des BGS liegt.